Last update: 01.04.2026

AGB

1. Allgemeine Vertragsgrundlagen der marana design GbR

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Design- und Kreativleistungen zwischen der marana design GbR (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber, der kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Die AGB gelten auch dann, wenn die Agentur einen Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Die bloße Durchführung eines Auftrags stellt keine stillschweigende Zustimmung der Agentur zu den AGB des Auftraggebers dar.

1.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot, Leistungsumfang und Abwicklung von Aufträgen

2.1 Freibleibende Angebote
Die Angebote der Agentur erfolgen, soweit in ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, freibleibend und unverbindlich.

2.2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn die marana design GbR die Bestellung schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annimmt.

2.3 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Zusätzliche oder nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2.4 Prüfung auf Rechtsvorschriften
Eine Überprüfung der Arbeitsergebnisse auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften, insbesondere Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht, erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

2.5 Verbindlichkeit von Vorlagen und Entwürfen
Von der Agentur bereitgestellte Vorlagen, Entwürfe oder Muster sind erst verbindlich, wenn ihre Realisierbarkeit schriftlich bestätigt wurde.

3. Auftragserteilung an Dritte

3.1 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten nach eigenem Ermessen selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3.2 Rechtliche Prüfungen, insbesondere die Prüfung auf urheber- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit, dürfen ausschließlich durch Personen vorgenommen werden, die hierzu nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) berechtigt sind.

3.3 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung marana design GbR vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die Agentur kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie die Produktionsaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte erteilt.

3.4 Die Einbindung Dritter entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Verpflichtungen gemäß Abschnitt 4 (Pflichten des Auftraggebers), insbesondere der Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben.
3.5 Die marana design GbR haftet für die sorgfältige Auswahl Dritter, soweit sie hierbei grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl oder Koordination von Dritten ist die Haftung ausgeschlossen.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Bereitstellung von Unterlagen und Informationen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der marana design GbR sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit
Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Unterlagen, Texte, Bilder, Muster, Vorlagen oder sonstige Informationen korrekt, vollständig und frei von Rechten Dritter sind. Trifft dies nicht zu, hat der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehraufwendungen und Schäden zu tragen. Für Ansprüche Dritter, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben entstehen, stellt der Auftraggeber die marana design GbR von sämtlichen Verbindlichkeiten frei.

4.3 Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Auftraggeber stellt die marana design GbR von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Muster oder Informationen geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter.

4.4 Mitwirkungspflicht bei Korrekturen und Freigaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Korrekturen, Prüfungen und Freigaben unverzüglich vorzunehmen und notwendige Rückmeldungen rechtzeitig zu geben, damit die vereinbarten Termine eingehalten werden können.

5. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrenübergang

5.1 Lieferzeiten
Die von marana design GbR angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers nach Ziffer 4.1 sowie vor Eingang vereinbarter Zahlungen, die vor Auslieferung fällig sind und von marana design GbR schriftlich bestätigt wurden.

5.2 Erfüllung der Lieferverpflichtung
Die Lieferverpflichtung gilt als erfüllt, sobald marana design GbR dem Auftraggeber mitteilt, dass die Arbeiten und Leistungen zur Versendung bereitstehen.

5.3 Lieferverzug
Ein Lieferverzug tritt erst ein, wenn der Auftraggeber nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist marana design GbR schriftlich mit einer Nachfrist von mindestens drei Wochen zur Lieferung auffordert.

5.4 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen möglich. Eine Fristsetzung ist unter den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.

5.5 Versandkosten
Lieferungen erfolgen frei Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten sind nicht enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

5.6 Gefahrübergang
Die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung der Lieferung, insbesondere während der Übermittlung – gleich mit welchem Medium – trägt der Auftraggeber.

6. Abnahme

6.1 Nachfrist und Rücktritt bei Abnahmeverzug
Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer von marana design GbR gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen die Abnahme verweigert oder zuvor ausdrücklich erklärt, die Abnahme nicht zu erteilen, ist marana design GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Nachfrist kann entfallen, soweit die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB vorliegen.

6.2 Pauschale Verzugsentschädigung
Bei Abnahmeverzug von mehr als zwei Wochen kann marana design GbR für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 500,00 Euro verlangen. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; marana design GbR kann nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

6.3 Angemessenheit
Die Höhe der Pauschale wird nach Treu und Glauben sowie nach Art und Umfang des Auftrags bemessen. Bei sehr umfangreichen Projekten kann eine gesonderte, prozentuale Regelung vereinbart werden.

6.4 Abnahmeverweigerung
Die Abnahme der Arbeiten darf nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigert werden. Die Agentur behält ihre künstlerische Freiheit und entscheidet über die Umsetzung.

7. Zahlungsbedingungen, Teilrechnungen und Zahlungsverzug

7.1 Netto-Preise
Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Listenpreise bei Werbemittlung
Bei Vermittlung von Werbemitteln gelten die am Erscheinungstag gültigen Listenpreise der jeweiligen Werbeträger.

7.3 Fälligkeit der Rechnungen
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig.

7.4 Teilrechnungen / Meilensteinzahlungen
Bei Projekten mit längerer Laufzeit oder umfangreichen Leistungen kann marana design GbR Teilrechnungen nach Fertigstellung vereinbarter Meilensteine stellen. Standardmäßig erfolgt die Zahlung in drei Stufen:

  • 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung

  • 1/3 der Gesamtvergütung nach Fertigstellung von ca. 50 % der vereinbarten Leistungen

  • 1/3 der Gesamtvergütung nach vollständiger Ablieferung des Projekts
    Abweichende Meilensteinzahlungen können im Auftrag individuell vereinbart werden.

7.5 Anpassung von Preisen
Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich marana design GbR das Recht vor, Preise nach angemessener Ankündigungsfrist zu ändern.

7.6 Einwendungen gegen Rechnungen
Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Rechnungserhalt, schriftlich geltend zu machen. Die Fälligkeit der Rechnung bleibt davon unberührt. Unterlässt der Auftraggeber rechtzeitige Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt.

7.7 Zahlungsunfähigkeit / sofortige Fälligkeit
Stellt marana design GbR nach Vertragsabschluss fest, dass die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist (§ 321 BGB), sind sämtliche Forderungen sofort fällig.

7.8 Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. berechnet.

7.9 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Änderungswünsche des Auftraggebers, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen oder zusätzliche Leistungen erfordern, werden gesondert berechnet. Die Vergütung richtet sich nach dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand. Teilrechnungen oder Meilensteinzahlungen verschieben sich entsprechend um den Zeitraum, der durch Änderungswünsche verursacht wird. Im Auftrag sind bis zu zwei Korrekturschleifen pro Arbeitsschritt enthalten, soweit nicht individuell anders vereinbart.

7.10 Sonderleistungen
Alle Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Entwürfe, komplexe Layoutanpassungen, Produktionsüberwachung), werden nach Aufwand gesondert berechnet. Vom Auftraggeber zu erstattende Nebenkosten wie Materialbeschaffung, Modelle, Fotos, Zwischenaufnahmen, Satz und Druck werden gesondert berechnet. Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und vorher abgesprochen sind, trägt der Auftraggeber.

8. Eigentumsvorbehalt 

Die marana design GbR behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Arbeitsergebnissen, Dateien, Druckerzeugnissen und sonstigen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor. Die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber ist davon unberührt, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, solange die Vergütung nicht vollständig beglichen ist. 

9. Stornierungskosten 

9.1 Kündigung vor Arbeitsbeginn 

Tritt der Auftraggeber ohne rechtlichen Grund vom Auftrag zurück, ist die Agentur berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

9.2 Kündigung nach Arbeitsbeginn 

Wird der Vertrag nach Beginn der Arbeiten gekündigt, erhält die Agentur die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. Ersparte Aufwendungen oder bereits durchgeführte Ersatzaufträge werden angerechnet. 

10. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigentum

10.1 Jeder Auftrag, der der marana design GbR erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den bestellten Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag umfasst nicht die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sowie nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten. Der Auftraggeber ist für entsprechende Recherchen selbst verantwortlich.

10.2 Alle Entwürfe, Ideen, Konzepte, Druckvorlagen, Reinzeichnungen sowie sämtliche weiteren Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn im Einzelfall die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht sein sollte. In diesen Fällen gelten insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regelungen der §§ 31 ff. UrhG sowie die Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG.

10.3 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, werden einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Einsatzzeit des Werbemittels eingeräumt.

10.4 Die Nutzungsrechte werden ausschließlich in dem vertraglich vereinbarten Umfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung oder Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der marana design GbR.

10.5 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

10.6 Nutzungsrechte an Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen bei der marana design GbR.

10.7 Rohdaten sowie sonstige offene Dateien sind nicht Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber kann die Nutzungsrechte an diesen Daten gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung erwerben.

10.8 Die Entwürfe, Ideen, Konzepte, Druckvorlagen und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der marana design GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die marana design GbR zur Geltendmachung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100 % des vereinbarten Honorars.

10.9 Die marana design GbR ist auf allen Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht berechtigt zur Geltendmachung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100 % des vereinbarten Honorars.

10.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter sowie sonstige Mitwirkungen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

10.11 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, verbleiben alle Leistungen, insbesondere Präsentationsunterlagen, Entwürfe, Werke und Ideen, im Eigentum der marana design GbR. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigener Materialien zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

10.12 Die marana design GbR ist berechtigt, nicht beauftragte Präsentationsleistungen, insbesondere Entwürfe, Werke und Ideen, für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

10.13 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen oder Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigte verpflichtet zur Zahlung eines Honorars in Höhe der betreffenden Leistung. Maßgeblich ist das entsprechende Angebot der marana design GbR oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, die marktüblichen Konditionen.

10.14 Digitale Produkte (Websites, Shops, Plattformen etc.) 

Die von der Agentur erstellten digitalen Produkte sind ausschließlich für die Nutzung durch den ursprünglichen Auftraggeber bestimmt. Eine Übertragung, Weitergabe oder Weiterverkauf an Dritte – einschließlich Tochterunternehmen, Schwesterfirmen oder verbundene Unternehmen – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig. Jede unautorisierte Nutzung, Veränderung oder Weitergabe kann eine zusätzliche Vergütungspflicht auslösen, gestaffelt nach dem ursprünglichen Auftragswert: Auftragswert Vergütung bei unautorisierter Weitergabe 

bis 10.000 € 50 % des ursprünglichen Auftragswerts 

bis 15.000 € 35 % 

über 15.000 € 20 % 

Für die offizielle Übertragung an Dritte kann eine separate Lizenzvereinbarung getroffen werden, die gesondert zu vergüten ist. Die Agentur behält sich das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

10.15 Bearbeitung überlassener Dateien 

Sämtliche Daten, Dateien oder Entwürfe, die dem Auftraggeber überlassen werden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur verändert oder bearbeitet werden. 

11. Impressum und Referenzobjekte 

11.1 Hinweis auf die Agentur 

Die Agentur ist berechtigt, auf den vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Arbeiten angemessen auf ihre Firma hinzuweisen. Ein Widerspruch des Auftraggebers ist nur schriftlich möglich und nur dann wirksam, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. 

11.2 Verwendung als Referenzobjekt

Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Agentur sämtliche erbrachten Arbeiten – ganz oder teilweise – im Rahmen ihrer Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit als Referenzobjekte verwenden darf. 

12. Mediaplanung 

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung werden von der Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien sowie allgemein zugänglicher Marktforschungsdaten durchgeführt. Ein bestimmter werblicher Erfolg oder eine garantierte Wirkung auf das Zielpublikum wird durch die Agentur nicht geschuldet. 

13. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln 

13.1 Ausschließliche Regelung 

Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. 

13.2 Prüfungspflicht und Mängelrüge

Der Auftraggeber hat die von marana design gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch vor jeder Weiterverarbeitung, zu prüfen. Entdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche. 

13.3 Unerhebliche Abweichungen 

Kleinere Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätsabweichungen, gelten nicht als Mangel. marana design übernimmt keine Haftung dafür, dass die Werbemaßnahme die gewünschte Wirkung beim Zielpublikum entfaltet. 

13.4 Nachbesserung und Fehlschlagen

Bei begründeten, rechtzeitig gerügten Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagen, leistet die Agentur nach Wahl entweder: Nachbesserung durch Beseitigung des Mangels, oder Lieferung einer mangelfreien Leistung. Fehlschlagen liegt insbesondere vor, wenn: die Nachbesserung unmöglich ist, die Agentur die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert, die Nachbesserung unzumutbar verzögert wird, oder wiederholte Versuche erfolglos geblieben sind. 

13.5 Rechtsmängel (Schutzrechte Dritter) 

marana design gewährleistet, dass der Liefergegenstand frei von Rechten Dritter ist, soweit er vertragsgemäß genutzt wird. Kein Mangel liegt vor, wenn der Auftraggeber den Liefergegenstand verändert oder zusammen mit fremden Produkten einsetzt. Meldet ein Dritter berechtigte Ansprüche, hat der Auftraggeber marana design unverzüglich schriftlich zu informieren und die Abwehrmaßnahmen abzustimmen. marana design kann dann: ein Nutzungsrecht für den Dritten erwerben, die Leistung ändern, oder austauschen. 

13.6 Gewährleistungsfrist 

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme. Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, verjähren Mängelansprüche 12 Monate nach Gefahrenübergang, außer bei Vorsatz oder Ausnahmen gemäß Punkt 14.2. 

14. Ausschluss von Schadensersatzansprüchen 

Soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, sind alle Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gegen marana design ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. 

14.1 Ausnahmen 

Von diesem Ausschluss ausgenommen sind: Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von marana design, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden Schäden aus Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf Bei leicht fahrlässiger Verletzung solcher Pflichten haftet marana design nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden, außer es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Produkthaftungsgesetz und Bundesdatenschutzgesetz bleiben unberührt. 

14.2 Persönliche Haftung 

Einschränkungen der Haftung gelten auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von marana design. 

14.3 Haftung für Daten 

Soweit nicht anders geregelt, ist die Haftung bei Schäden durch Übermittlung oder Speicherung von Daten auf 1.000 Euro begrenzt, außer es handelt sich um die in 14.2 genannten Ausnahmen.

 

15. Vertraulichkeit 

15.1 Eigentums- und Urheberrechte an übergebenen 

Arbeiten Alle von marana design im Rahmen des Vertrags übergebenen Arbeiten, Vorlagen, Dateien, Originalillustrationen oder sonstigen Arbeitsmittel (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) bleiben geistiges Eigentum von marana design. Nutzungsrechte werden ausschließlich nach Maßgabe von Punkt 10 eingeräumt. 

15.2 Weitergabe und Nutzung von vertraulichen Informationen 

Jegliche, auch teilweise Weitergabe oder Nutzung der vertraulichen Informationen, ob urheberrechtlich geschützt oder nicht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von marana design erlaubt. Dies gilt auch für veränderte oder bearbeitete Formen der Materialien sowie für die zugrunde liegenden Ideen, sofern sie noch nicht im finalen Auftrag umgesetzt wurden. 

15.3 Geheimhaltungspflicht der Agentur 

marana design verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber als vertraulich gekennzeichneten Informationen oder eindeutig als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbaren Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Sie werden nicht aufgezeichnet, weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist. 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von marana design, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 

16.2 Anwendbares Recht 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. 

17. Sonstiges 

17.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt. 

17.2 Zustellung von E-Mails 

E-Mails gelten als zugestellt, sobald sie vom Mailserver des Empfängers angenommen wurden. Verschlüsselung oder digitale Signaturen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung verwendet.

18. Datenschutz und Datenerhebung

18.1 Datenerhebung
Die marana design GbR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

18.2 Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung seiner Daten zu, soweit sie zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.

1. Allgemeine Vertragsgrundlagen der marana design GbR

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Design- und Kreativleistungen zwischen der marana design GbR (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber, der kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Die AGB gelten auch dann, wenn die Agentur einen Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Die bloße Durchführung eines Auftrags stellt keine stillschweigende Zustimmung der Agentur zu den AGB des Auftraggebers dar.

1.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot, Leistungsumfang und Abwicklung von Aufträgen

2.1 Freibleibende Angebote
Die Angebote der Agentur erfolgen, soweit in ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, freibleibend und unverbindlich.

2.2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn die marana design GbR die Bestellung schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annimmt.

2.3 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Zusätzliche oder nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2.4 Prüfung auf Rechtsvorschriften
Eine Überprüfung der Arbeitsergebnisse auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften, insbesondere Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht, erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

2.5 Verbindlichkeit von Vorlagen und Entwürfen
Von der Agentur bereitgestellte Vorlagen, Entwürfe oder Muster sind erst verbindlich, wenn ihre Realisierbarkeit schriftlich bestätigt wurde.

3. Auftragserteilung an Dritte

3.1 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten nach eigenem Ermessen selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3.2 Rechtliche Prüfungen, insbesondere die Prüfung auf urheber- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit, dürfen ausschließlich durch Personen vorgenommen werden, die hierzu nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) berechtigt sind.

3.3 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung marana design GbR vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die Agentur kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie die Produktionsaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte erteilt.

3.4 Die Einbindung Dritter entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Verpflichtungen gemäß Abschnitt 4 (Pflichten des Auftraggebers), insbesondere der Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben.
3.5 Die marana design GbR haftet für die sorgfältige Auswahl Dritter, soweit sie hierbei grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl oder Koordination von Dritten ist die Haftung ausgeschlossen.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Bereitstellung von Unterlagen und Informationen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der marana design GbR sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit
Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Unterlagen, Texte, Bilder, Muster, Vorlagen oder sonstige Informationen korrekt, vollständig und frei von Rechten Dritter sind. Trifft dies nicht zu, hat der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehraufwendungen und Schäden zu tragen. Für Ansprüche Dritter, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben entstehen, stellt der Auftraggeber die marana design GbR von sämtlichen Verbindlichkeiten frei.

4.3 Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Auftraggeber stellt die marana design GbR von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Muster oder Informationen geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter.

4.4 Mitwirkungspflicht bei Korrekturen und Freigaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Korrekturen, Prüfungen und Freigaben unverzüglich vorzunehmen und notwendige Rückmeldungen rechtzeitig zu geben, damit die vereinbarten Termine eingehalten werden können.

5. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrenübergang

5.1 Lieferzeiten
Die von marana design GbR angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers nach Ziffer 4.1 sowie vor Eingang vereinbarter Zahlungen, die vor Auslieferung fällig sind und von marana design GbR schriftlich bestätigt wurden.

5.2 Erfüllung der Lieferverpflichtung
Die Lieferverpflichtung gilt als erfüllt, sobald marana design GbR dem Auftraggeber mitteilt, dass die Arbeiten und Leistungen zur Versendung bereitstehen.

5.3 Lieferverzug
Ein Lieferverzug tritt erst ein, wenn der Auftraggeber nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist marana design GbR schriftlich mit einer Nachfrist von mindestens drei Wochen zur Lieferung auffordert.

5.4 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen möglich. Eine Fristsetzung ist unter den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.

5.5 Versandkosten
Lieferungen erfolgen frei Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten sind nicht enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

5.6 Gefahrübergang
Die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung der Lieferung, insbesondere während der Übermittlung – gleich mit welchem Medium – trägt der Auftraggeber.

6. Abnahme

6.1 Nachfrist und Rücktritt bei Abnahmeverzug
Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer von marana design GbR gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen die Abnahme verweigert oder zuvor ausdrücklich erklärt, die Abnahme nicht zu erteilen, ist marana design GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Nachfrist kann entfallen, soweit die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB vorliegen.

6.2 Pauschale Verzugsentschädigung
Bei Abnahmeverzug von mehr als zwei Wochen kann marana design GbR für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 500,00 Euro verlangen. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; marana design GbR kann nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

6.3 Angemessenheit
Die Höhe der Pauschale wird nach Treu und Glauben sowie nach Art und Umfang des Auftrags bemessen. Bei sehr umfangreichen Projekten kann eine gesonderte, prozentuale Regelung vereinbart werden.

6.4 Abnahmeverweigerung
Die Abnahme der Arbeiten darf nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigert werden. Die Agentur behält ihre künstlerische Freiheit und entscheidet über die Umsetzung.

7. Zahlungsbedingungen, Teilrechnungen und Zahlungsverzug

7.1 Netto-Preise
Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Listenpreise bei Werbemittlung
Bei Vermittlung von Werbemitteln gelten die am Erscheinungstag gültigen Listenpreise der jeweiligen Werbeträger.

7.3 Fälligkeit der Rechnungen
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig.

7.4 Teilrechnungen / Meilensteinzahlungen
Bei Projekten mit längerer Laufzeit oder umfangreichen Leistungen kann marana design GbR Teilrechnungen nach Fertigstellung vereinbarter Meilensteine stellen. Standardmäßig erfolgt die Zahlung in drei Stufen:

  • 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung

  • 1/3 der Gesamtvergütung nach Fertigstellung von ca. 50 % der vereinbarten Leistungen

  • 1/3 der Gesamtvergütung nach vollständiger Ablieferung des Projekts
    Abweichende Meilensteinzahlungen können im Auftrag individuell vereinbart werden.

7.5 Anpassung von Preisen
Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich marana design GbR das Recht vor, Preise nach angemessener Ankündigungsfrist zu ändern.

7.6 Einwendungen gegen Rechnungen
Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Rechnungserhalt, schriftlich geltend zu machen. Die Fälligkeit der Rechnung bleibt davon unberührt. Unterlässt der Auftraggeber rechtzeitige Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt.

7.7 Zahlungsunfähigkeit / sofortige Fälligkeit
Stellt marana design GbR nach Vertragsabschluss fest, dass die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist (§ 321 BGB), sind sämtliche Forderungen sofort fällig.

7.8 Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. berechnet.

7.9 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Änderungswünsche des Auftraggebers, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen oder zusätzliche Leistungen erfordern, werden gesondert berechnet. Die Vergütung richtet sich nach dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand. Teilrechnungen oder Meilensteinzahlungen verschieben sich entsprechend um den Zeitraum, der durch Änderungswünsche verursacht wird. Im Auftrag sind bis zu zwei Korrekturschleifen pro Arbeitsschritt enthalten, soweit nicht individuell anders vereinbart.

7.10 Sonderleistungen
Alle Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Entwürfe, komplexe Layoutanpassungen, Produktionsüberwachung), werden nach Aufwand gesondert berechnet. Vom Auftraggeber zu erstattende Nebenkosten wie Materialbeschaffung, Modelle, Fotos, Zwischenaufnahmen, Satz und Druck werden gesondert berechnet. Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und vorher abgesprochen sind, trägt der Auftraggeber.

8. Eigentumsvorbehalt 

Die marana design GbR behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Arbeitsergebnissen, Dateien, Druckerzeugnissen und sonstigen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor. Die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber ist davon unberührt, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, solange die Vergütung nicht vollständig beglichen ist. 

9. Stornierungskosten 

9.1 Kündigung vor Arbeitsbeginn 

Tritt der Auftraggeber ohne rechtlichen Grund vom Auftrag zurück, ist die Agentur berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

9.2 Kündigung nach Arbeitsbeginn 

Wird der Vertrag nach Beginn der Arbeiten gekündigt, erhält die Agentur die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. Ersparte Aufwendungen oder bereits durchgeführte Ersatzaufträge werden angerechnet. 

10. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigentum

10.1 Jeder Auftrag, der der marana design GbR erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den bestellten Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag umfasst nicht die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sowie nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten. Der Auftraggeber ist für entsprechende Recherchen selbst verantwortlich.

10.2 Alle Entwürfe, Ideen, Konzepte, Druckvorlagen, Reinzeichnungen sowie sämtliche weiteren Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn im Einzelfall die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht sein sollte. In diesen Fällen gelten insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regelungen der §§ 31 ff. UrhG sowie die Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG.

10.3 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, werden einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Einsatzzeit des Werbemittels eingeräumt.

10.4 Die Nutzungsrechte werden ausschließlich in dem vertraglich vereinbarten Umfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung oder Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der marana design GbR.

10.5 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

10.6 Nutzungsrechte an Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen bei der marana design GbR.

10.7 Rohdaten sowie sonstige offene Dateien sind nicht Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber kann die Nutzungsrechte an diesen Daten gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung erwerben.

10.8 Die Entwürfe, Ideen, Konzepte, Druckvorlagen und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der marana design GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die marana design GbR zur Geltendmachung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100 % des vereinbarten Honorars.

10.9 Die marana design GbR ist auf allen Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht berechtigt zur Geltendmachung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100 % des vereinbarten Honorars.

10.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter sowie sonstige Mitwirkungen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

10.11 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, verbleiben alle Leistungen, insbesondere Präsentationsunterlagen, Entwürfe, Werke und Ideen, im Eigentum der marana design GbR. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigener Materialien zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

10.12 Die marana design GbR ist berechtigt, nicht beauftragte Präsentationsleistungen, insbesondere Entwürfe, Werke und Ideen, für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

10.13 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen oder Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigte verpflichtet zur Zahlung eines Honorars in Höhe der betreffenden Leistung. Maßgeblich ist das entsprechende Angebot der marana design GbR oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, die marktüblichen Konditionen.

10.14 Digitale Produkte (Websites, Shops, Plattformen etc.) 

Die von der Agentur erstellten digitalen Produkte sind ausschließlich für die Nutzung durch den ursprünglichen Auftraggeber bestimmt. Eine Übertragung, Weitergabe oder Weiterverkauf an Dritte – einschließlich Tochterunternehmen, Schwesterfirmen oder verbundene Unternehmen – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig. Jede unautorisierte Nutzung, Veränderung oder Weitergabe kann eine zusätzliche Vergütungspflicht auslösen, gestaffelt nach dem ursprünglichen Auftragswert: Auftragswert Vergütung bei unautorisierter Weitergabe 

bis 10.000 € 50 % des ursprünglichen Auftragswerts 

bis 15.000 € 35 % 

über 15.000 € 20 % 

Für die offizielle Übertragung an Dritte kann eine separate Lizenzvereinbarung getroffen werden, die gesondert zu vergüten ist. Die Agentur behält sich das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

10.15 Bearbeitung überlassener Dateien 

Sämtliche Daten, Dateien oder Entwürfe, die dem Auftraggeber überlassen werden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur verändert oder bearbeitet werden. 

11. Impressum und Referenzobjekte 

11.1 Hinweis auf die Agentur 

Die Agentur ist berechtigt, auf den vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Arbeiten angemessen auf ihre Firma hinzuweisen. Ein Widerspruch des Auftraggebers ist nur schriftlich möglich und nur dann wirksam, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. 

11.2 Verwendung als Referenzobjekt

Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Agentur sämtliche erbrachten Arbeiten – ganz oder teilweise – im Rahmen ihrer Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit als Referenzobjekte verwenden darf. 

12. Mediaplanung 

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung werden von der Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien sowie allgemein zugänglicher Marktforschungsdaten durchgeführt. Ein bestimmter werblicher Erfolg oder eine garantierte Wirkung auf das Zielpublikum wird durch die Agentur nicht geschuldet. 

13. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln 

13.1 Ausschließliche Regelung 

Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. 

13.2 Prüfungspflicht und Mängelrüge

Der Auftraggeber hat die von marana design gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch vor jeder Weiterverarbeitung, zu prüfen. Entdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche. 

13.3 Unerhebliche Abweichungen 

Kleinere Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätsabweichungen, gelten nicht als Mangel. marana design übernimmt keine Haftung dafür, dass die Werbemaßnahme die gewünschte Wirkung beim Zielpublikum entfaltet. 

13.4 Nachbesserung und Fehlschlagen

Bei begründeten, rechtzeitig gerügten Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagen, leistet die Agentur nach Wahl entweder: Nachbesserung durch Beseitigung des Mangels, oder Lieferung einer mangelfreien Leistung. Fehlschlagen liegt insbesondere vor, wenn: die Nachbesserung unmöglich ist, die Agentur die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert, die Nachbesserung unzumutbar verzögert wird, oder wiederholte Versuche erfolglos geblieben sind. 

13.5 Rechtsmängel (Schutzrechte Dritter) 

marana design gewährleistet, dass der Liefergegenstand frei von Rechten Dritter ist, soweit er vertragsgemäß genutzt wird. Kein Mangel liegt vor, wenn der Auftraggeber den Liefergegenstand verändert oder zusammen mit fremden Produkten einsetzt. Meldet ein Dritter berechtigte Ansprüche, hat der Auftraggeber marana design unverzüglich schriftlich zu informieren und die Abwehrmaßnahmen abzustimmen. marana design kann dann: ein Nutzungsrecht für den Dritten erwerben, die Leistung ändern, oder austauschen. 

13.6 Gewährleistungsfrist 

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme. Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, verjähren Mängelansprüche 12 Monate nach Gefahrenübergang, außer bei Vorsatz oder Ausnahmen gemäß Punkt 14.2. 

14. Ausschluss von Schadensersatzansprüchen 

Soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, sind alle Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gegen marana design ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. 

14.1 Ausnahmen 

Von diesem Ausschluss ausgenommen sind: Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von marana design, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden Schäden aus Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf Bei leicht fahrlässiger Verletzung solcher Pflichten haftet marana design nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden, außer es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Produkthaftungsgesetz und Bundesdatenschutzgesetz bleiben unberührt. 

14.2 Persönliche Haftung 

Einschränkungen der Haftung gelten auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von marana design. 

14.3 Haftung für Daten 

Soweit nicht anders geregelt, ist die Haftung bei Schäden durch Übermittlung oder Speicherung von Daten auf 1.000 Euro begrenzt, außer es handelt sich um die in 14.2 genannten Ausnahmen.

 

15. Vertraulichkeit 

15.1 Eigentums- und Urheberrechte an übergebenen 

Arbeiten Alle von marana design im Rahmen des Vertrags übergebenen Arbeiten, Vorlagen, Dateien, Originalillustrationen oder sonstigen Arbeitsmittel (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) bleiben geistiges Eigentum von marana design. Nutzungsrechte werden ausschließlich nach Maßgabe von Punkt 10 eingeräumt. 

15.2 Weitergabe und Nutzung von vertraulichen Informationen 

Jegliche, auch teilweise Weitergabe oder Nutzung der vertraulichen Informationen, ob urheberrechtlich geschützt oder nicht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von marana design erlaubt. Dies gilt auch für veränderte oder bearbeitete Formen der Materialien sowie für die zugrunde liegenden Ideen, sofern sie noch nicht im finalen Auftrag umgesetzt wurden. 

15.3 Geheimhaltungspflicht der Agentur 

marana design verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber als vertraulich gekennzeichneten Informationen oder eindeutig als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbaren Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Sie werden nicht aufgezeichnet, weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist. 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von marana design, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 

16.2 Anwendbares Recht 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. 

17. Sonstiges 

17.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt. 

17.2 Zustellung von E-Mails 

E-Mails gelten als zugestellt, sobald sie vom Mailserver des Empfängers angenommen wurden. Verschlüsselung oder digitale Signaturen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung verwendet.

18. Datenschutz und Datenerhebung

18.1 Datenerhebung
Die marana design GbR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

18.2 Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung seiner Daten zu, soweit sie zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.